gesundes Lächeln
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Prophylaxe

Die individuelle Prophylaxe hat ihren festen Platz in der modernen Zahnarztpraxis.

 

 

 

In der Zahnarztpraxis Dr. Sinn, Hamburg, hat die Prophylaxe der Zähne einen hohen Stellenwert. Die Vorsorge durch regelmäßige professionelle Zahnreinigung wird von den zahnärztlichen wissenschaftlichen Fachgesellschaften empfohlen. Sie sollte alle sechs bis zwölf Monate durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Vorsorge wird von zahlreichen Faktoren bestimmt. Studien belegen, dass Wohnort und Lebensgewohnheiten entscheidend die dentale Gesundheit beeinflussen. Deshalb sei ein starrer 12-Monats-Rhythmus nicht bei allen Patienten notwendig.[1] Bei kariesaktivem Gebiss oder parodontaler Vorschädigung sollte eine PZR alle drei bis sechs Monate durchgeführt werden.

Als Erhaltungstherapie nach einer Parodontitisbehandlung (Unterstützende Parodontaltherapie) ist eine regelmäßige PZR angezeigt, um das Behandlungsergebnis zu bewahren. Bei diesen Risikopatienten wird die Frequenz der PZR je nach parodontalem Zustand gegebenenfalls erhöht.I

n mehreren über 30 Jahre lang laufenden und mittlerweile klassischen Studien hat unter anderem P. Axelson aus Schweden bereits in den achtziger Jahren nachgewiesen, dass durch die regelmäßige systematische Zahnreinigung das Parodontitis- und Kariesrisiko und damit die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung stark gesenkt werden kann.[2]Axelsson wie auch zahlreiche andere Studien bestätigen den Langzeiterfolg der systematischen Karies- und Parodontitisprophylaxe.In einzelnen Stellungnahmen von Krankenkassen wurde die wissenschaftliche Qualität von Studien, welche die Wirksamkeit der PZR untersuchen, in der Vergangenheit als nicht besonders hoch eingestuft.[9] Eine andere Studie sagt aus, dass eine PZR ohne gleichzeitige Mundhygieneinstruktion durch den Zahnarzt oder die Prophylaxehelferin keine Wirkung haben kann.[10] Ein Nebeneffekt ist, dass die Zähne heller werden, denn selbst kleinste punktförmige Verfärbungen an Zähnen lassen das Gebiss bereits dunkler erscheinen.

Die PZR wird vom Zahnarzt oder von fortgebildeten Fachkräften durchgeführt, wie zahnmedizinischen Prophylaxe-Assistenten (ZMP), zahnmedizinischen Fachassistenten (ZMF) oder Dentalhygienikern (DH). In der Regel umfasst die PZR eine vollständige Entfernung versteckter weicher und auch mineralisierter Zahnbeläge oberhalb (Zahnstein) und unterhalb (Konkrement) des Zahnfleisches. Die genannten Assistenzberufe dürfen diese Beläge nur entfernen, soweit sie klinisch sichtbar und erreichbar sind. Ansonsten sind sie dem Zahnarzt vorbehalten.

Die Reinigung erfolgt mit Handinstrumenten (Scaler), Schleifpapierstreifen, Bürstchen, Zahnseide und Ultraschallgeräten. Anschließend können eventuell verbliebene Verfärbungen und Ablagerungen auf Zahnoberflächen (auch auf Zahnersatz und Zahnkronen) mittels Pulverstrahlgeräten entfernt werden. Vergleichbar mit dem Sandstrahlen bläst hier ein erwärmtes Gemisch aus Luft, Wasser und einem speziellen Reinigungssalz die Beläge aus jedem Zwischenraum und jeder Furche (Fissur). Anschließend werden die Zähne mit einem rotierenden Gummikelch oder einer rotierenden kleinen Bürste unter Verwendung immer feiner werdender abrasiver Prophylaxepasten poliert, um die Zahnoberflächen zu glätten und ein Neuansetzen von Belägen zu erschweren. Abschließend werden zum Schutz des Zahnschmelzes alle Zahnoberflächen mit einem speziellen Fluoridlack behandelt. In seltenen Fällen kann bei besonders empfindlichen Zähnen die Professionelle Zahnreinigung unter Lokalanästhesie durchgeführt werden.

Bei Kindern und Jugendlichen in kieferorthopädischer Behandlung werden für eine PZR die Bögen und alle Zusatzteile entfernt und nach Abschluss der Behandlung wieder eingegliedert.

In dr Zahnarztpraxis Dr. Sinn, Hamburg, hat die Prophylaxe der Zähne einen hohen Stellenwert. Die Vorsorge durch regelmäßige professionelle Zahnreinigung wird von den zahnärztlichen wissenschaftlichen Fachgesellschaften empfohlen. Sie sollte alle sechs bis zwölf Monate durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Vorsorge wird von zahlreichen Faktoren bestimmt. Studien belegen, dass Wohnort und Lebensgewohnheiten entscheidend die dentale Gesundheit beeinflussen. Deshalb sei ein starrer 12-Monats-Rhythmus nicht bei allen Patienten notwendig.[1] Bei kariesaktivem Gebiss oder parodontaler Vorschädigung sollte eine PZR alle drei bis sechs Monate durchgeführt werden.

Als Erhaltungstherapie nach einer Parodontitisbehandlung (Unterstützende Parodontaltherapie) ist eine regelmäßige PZR angezeigt, um das Behandlungsergebnis zu bewahren. Bei diesen Risikopatienten wird die Frequenz der PZR je nach parodontalem Zustand gegebenenfalls erhöht.I

n mehreren über 30 Jahre lang laufenden und mittlerweile klassischen Studien hat unter anderem P. Axelson aus Schweden bereits in den achtziger Jahren nachgewiesen, dass durch die regelmäßige systematische Zahnreinigung das Parodontitis- und Kariesrisiko und damit die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung stark gesenkt werden kann.[2][3] Axelsson wie auch zahlreiche andere Studien bestätigen den Langzeiterfolg der systematischen Karies- und Parodontitisprophylaxe.[4][5][6][7][8] In einzelnen Stellungnahmen von Krankenkassen wurde die wissenschaftliche Qualität von Studien, welche die Wirksamkeit der PZR untersuchen, in der Vergangenheit als nicht besonders hoch eingestuft.[9] Eine andere Studie sagt aus, dass eine PZR ohne gleichzeitige Mundhygieneinstruktion durch den Zahnarzt oder die Prophylaxehelferin keine Wirkung haben kann.[10] Ein Nebeneffekt ist, dass die Zähne heller werden, denn selbst kleinste punktförmige Verfärbungen an Zähnen lassen das Gebiss bereits dunkler erscheinen.

Die PZR wird vom Zahnarzt oder von fortgebildeten Fachkräften durchgeführt, wie zahnmedizinischen Prophylaxe-Assistenten (ZMP), zahnmedizinischen Fachassistenten (ZMF) oder Dentalhygienikern (DH). In der Regel umfasst die PZR eine vollständige Entfernung versteckter weicher und auch mineralisierter Zahnbeläge oberhalb (Zahnstein) und unterhalb (Konkrement) des Zahnfleisches. Die genannten Assistenzberufe dürfen diese Beläge nur entfernen, soweit sie klinisch sichtbar und erreichbar sind. Ansonsten sind sie dem Zahnarzt vorbehalten.

Die Reinigung erfolgt mit Handinstrumenten (Scaler), Schleifpapierstreifen, Bürstchen, Zahnseide und Ultraschallgeräten. Anschließend können eventuell verbliebene Verfärbungen und Ablagerungen auf Zahnoberflächen (auch auf Zahnersatz und Zahnkronen) mittels Pulverstrahlgeräten entfernt werden. Vergleichbar mit dem Sandstrahlen bläst hier ein erwärmtes Gemisch aus Luft, Wasser und einem speziellen Reinigungssalz die Beläge aus jedem Zwischenraum und jeder Furche (Fissur). Anschließend werden die Zähne mit einem rotierenden Gummikelch oder einer rotierenden kleinen Bürste unter Verwendung immer feiner werdender abrasiver Prophylaxepasten poliert, um die Zahnoberflächen zu glätten und ein Neuansetzen von Belägen zu erschweren. Abschließend werden zum Schutz des Zahnschmelzes alle Zahnoberflächen mit einem speziellen Fluoridlack behandelt. In seltenen Fällen kann bei besonders empfindlichen Zähnen die Professionelle Zahnreinigung unter Lokalanästhesie durchgeführt werden.

Bei Kindern und Jugendlichen in kieferorthopädischer Behandlung werden für eine PZR die Bögen und alle Zusatzteile entfernt und nach Abschluss der Behandlung wieder eingegliedert.

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Dr. med. dent. Stephan Sinn
Heegbarg 14
22391 Hamburg

 

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